FAQ Förderprogramm
18. Dezember 2020
Um die Corona-Pandemie einzudämmen unterstützt die Bundesregierung Schulen, Kitas, Gastronomiebetriebe, Freiberufler sowie Kultureinrichtungen mit verschiedenen Förderungsprogrammen. Was müssen Sie tun um die Überbrückungshilfe II zu erhalten? Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen braucht man um vom Förderprogramm zu profitieren?
Ihr Unternehmen hat Anspruch auf Überbrückungshilfe II sofern es vor Oktober 2019 gegründet wurde und einen Umsatzeinbruch von > 30 % zwischen September und Dezember 2020 nachweisen wird.
Was wird von der Bundesregierung gefördert?
Die Bundesregierung fördert fortlaufende Fixkosten zum Beispiel Instandhaltungs- und Wartungskosten sowie die Kosten für Energieversorgung. Außerdem werden Ausgaben für Desinfektionsmittel oder mobile Luftfilteranlagen bezuschusst.
Wie hoch ist die monatliche Förderung?
Die monatliche Förderung beträgt 50.000 € die für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wie kann eine Bezuschussung beantragt werden?
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter:
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Sie wollen mehr über das Förderprogramm wissen? Dann kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.