Erweiterung der Bundesförderung für öffentliche RLT-Anlagen
08. April 2021
Seit Oktober 2020 unterstützt die Bundesregierung Schulen, Kitas, Gastronomiebetriebe, Freiberufler und Kultureinrichtungen mit dem Förderprogramm „Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen. Zum 02. April 2021 wurde das Förderprogramm nun nochmals überarbeitet und erweitert.
Folgende Änderungen gelten seit dem 2. April 2021:
- Antragsberechtigt sind jetzt beispielsweise auch ausgewählte private Einrichtungen (z. B. Schulen, Kitas, Alten- und Pflegeeinrichtungen).
- Statt bisher 40 % können jetzt auch bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Auch der maximal mögliche Förderbetrag wurde von 100.000 € auf 200.000 € pro RLT-Anlage erhöht.
- Die Förderung weiterer technischer Maßnahmen wurde zugelassen. Ab sofort werden auch die Nachrüstung einer Anlage zur Luftbehandlung durch UV-C Strahlung gefördert.
- Die Erweiterung einer bereits bestehenden RLT-Anlage durch nachträgliche Anbindung notwendiger Nebenräume wird nun ebenfalls gefördert.
- Maßnahmen an zentralen und dezentralen stationären Bestandsanlagen werden gefördert, sofern sie festmontiert und mit einem im Gebäude installierten Luftkanalsystem ausgestattet sind. Mindestens einer der an die RLT-Anlage angeschlossenen Räume muss mit einem Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h (statt bisher 1.500 m³/h) oder mehr versorgt werden.
Darüber hinaus gibt es für Unternehmen der Lüftungstechnik interessante förderfähige Begleitmaßnahmen wie zum Beispiel:
- Anpassungen der Motor-und Ventilatorleistung. Hierzu zählt auch der Erwerb und Einbau neuer, drehzahlgeregelter Motoren und Ventilatoren.
- Einbau technischer Anlagen zur Luftentfeuchtung.
- Ersatz von RLT-Zentralgeräten im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Luftvolumenstroms.
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